AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der WVK Event GbR (nachfolgend “Vermieterin”) und ihren Kund:innen (nachfolgend “Mieter:innen”) über die Vermietung von Eventmöbeln und Zubehör.

1.2 Abweichende Bedingungen der Mieter:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Die AGB gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Mieter:innen müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (siehe auch Ziffer 10).

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag aufgeführten Eventmöbel und Zubehörteile, die ausschließlich zur Miete angeboten werden.

2.2 Die auf der Website www.seatary.de dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Buchungsanfrage.

2.3 Die Mietgegenstände bleiben Eigentum der Vermieterin und dürfen weder veräußert noch an Dritte weitervermietet werden. Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte, insbesondere durch Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin unzulässig.

3. Vertragsschluss

3.1 Zustandekommen des Mietvertrags

a) Der Mietvertrag kommt durch eine individuelle Anfrage der Mieter:innen und eine schriftliche Bestätigung der Vermieterin zustande. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail und enthält den digitalen Mietvertrag, der von beiden Parteien elektronisch zu unterzeichnen ist. Erst mit beiderseitiger Unterschrift gilt der Vertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen.

b) Für jede Buchung gilt eine Mindestleihgebühr in Höhe von 100,00€ brutto – unabhängig von der gewählten Abwicklungsform (Lieferung oder Selbstabholung). Auch bei Produktwerten unterhalb dieses Betrags wird der Mindestbetrag berechnet. Lieferkosten sind nicht in der Leihgebühr enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

3.2 Anfragen und Angebote

a) Anfragen können über die Website, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Es besteht keine Mindestvorlaufzeit, jedoch wird eine frühzeitige Anfrage im Sinne einer besseren Disposition empfohlen.

b) Auf Basis der Anfrage erstellt die Vermieterin ein unverbindliches Angebot, das – sofern nicht anders angegeben – für 30 Tage ab Angebotsdatum gültig ist. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot widerrufen oder angepasst werden, solange noch kein unterzeichneter Vertrag vorliegt.

c) Preisangaben, Verfügbarkeiten und Lieferzusagen im Angebot sind freibleibend und nicht verbindlich, bis der Mietvertrag rechtsgültig geschlossen wurde. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Neuprüfung durch die Vermieterin erforderlich.

3.3 Identitätsnachweis bei Selbstabholung

a) Bei Selbstabholung durch Privatkund:innen ist ein gültiger Personalausweis im Original vorzulegen. Die Vermieterin speichert eine Kopie zur eindeutigen Identifikation.

b) Die Ausweiskopie wird ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verwendet und nach Rückgabe der Mietgegenstände sowie vollständigem Zahlungseingang gelöscht oder datenschutzkonform vernichtet.

c) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung der Vermieterin unter www.seatary.de/datenschutz.

3.4 Widerrufsrecht

a) Erfolgt der Vertragsabschluss durch eine:n Verbraucher:in (§ 13 BGB) ausschließlich mittels Fernkommunikation, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

b) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Unternehmer:innen (§ 14 BGB) oder bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem konkreten Veranstaltungstermin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Vermieterin stellt Verbraucher:innen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Dieses kann auf Wunsch per E-Mail angefordert werden.“

4. Mietdauer und Mietpreise

4.1 Mietdauer

a) Die reguläre Mietdauer beträgt vier Kalendertage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Standardmäßig erfolgt die Abholung freitags und die Rückgabe montags (Wochenendmiete).

b) Eine frühere Abholung – etwa donnerstags – ist nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Die konkrete Mietdauer wird im Mietvertrag individuell festgelegt.

c) Die Mietdauer beginnt mit Übergabe im Lager (Selbstabholung) oder Anlieferung durch die Vermieterin und endet mit der vollständigen, ordnungsgemäßen Rückgabe.

d) Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin möglich. Bei eigenmächtiger Verlängerung gelten die Regelungen zur verspäteten Rückgabe gemäß Ziffer 5.4.

e) Rückgaben an Sonn- oder Feiertagen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

4.2 Mietpreise

a) Die aktuellen Mietpreise sind auf www.seatary.de einsehbar. Sämtliche Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

b) Verbindlich sind die im Angebot oder Mietvertrag individuell vereinbarten Preise.

c) Nach Ablauf der Angebotsgültigkeit (30 Tage) behält sich die Vermieterin Preisänderungen vor.

5. Lieferung, Abholung und Rückgabe

5.1 Allgemeines zur Übergabe

Die Mietgegenstände werden entweder geliefert (gegen Aufpreis) oder von den Mieter:innen am Lagerstandort Austraße 39, 57076 Siegen selbst abgeholt. Zeitpunkt und Übergabeart werden individuell vereinbart.

5.2 Selbstabholung durch die Mieter:innen

a) Die Mieter:innen gewährleisten einen sicheren Transport mit geeignetem, geschlossenem Fahrzeug.

b) Mit Übergabe im Lager geht die Gefahr (z.B. Verlust, Beschädigung, Diebstahl) auf die Mieter:innen über. Lagerung und Rücktransport erfolgen auf eigene Verantwortung.

c) Das mitgegebene Verpackungsmaterial ist sorgfältig aufzubewahren und bei Rückgabe wiederzuverwenden. Verlust oder Beschädigung verpflichtet zum gleichwertigen Ersatz.

d) Bei Abholung ist eine Prüfung auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zumutbar. Spätere Reklamationen offensichtlicher Schäden sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Prüfpflicht gilt auch, wenn die Abholung durch beauftragte Dritte erfolgt.

5.3 Lieferung durch die Vermieterin

a) Transport- und ggf. Auf-/Abbaukosten werden im Angebot separat ausgewiesen.

b) Die Lieferung erfolgt zur vereinbarten Adresse und im vereinbarten Zeitraum.

c) Ohne gebuchten Auf-/Abbauservice erfolgt die Lieferung lediglich bis hinter die erste verschließbare Tür des Lieferorts.

d) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Unfall, behördliche Anordnung) entfällt ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Vermieterin informiert über solche Fälle unverzüglich. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, nicht möglich (z.B. niemand vor Ort, Zugang nicht gewährleistet), können zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten in Rechnung gestellt werden.“

5.4 Rückgabe der Mietgegenstände

a) Rückgabe erfolgt vollständig, termingerecht und im gereinigten Zustand.

b) Grobe Verschmutzungen sind vor Rückgabe zu entfernen. Bei starker Verschmutzung erfolgt Berechnung der Reinigungskosten oder einer Pauschale.

c) Bei Rückholung durch die Vermieterin sind die Mietgegenstände transportbereit und frei zugänglich bereitzustellen. Zusätzlicher Aufwand (z.B. Wartezeiten, Hindernisse) kann berechnet werden.

d) Bei verspäteter Rückgabe haften die Mieter:innen für alle Folgeschäden, insbesondere entgangene Folgevermietungen. Die Vermieterin kann nach vorheriger schriftlicher Androhung eine Vertragsstrafe von bis zu 80% des Auftragswertes verlangen. Diese Vertragsstrafe wird auf den tatsächlichen Schaden angerechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Mieter:innen vorbehalten.

5.5 Nichtabnahme durch die Mieter:innen

Erscheinen Mieter:innen zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht oder ist die Anlieferung aufgrund fehlender Erreichbarkeit, Zugangsmöglichkeit oder Annahmeverweigerung nicht möglich, gilt die Leistung als erbracht. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Etwaige Zusatzkosten (z.B. erneute Anfahrt, Wartezeit) werden gesondert berechnet.

6. Nutzung und Pflege

6.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln und vor Schäden, Verschmutzung und übermäßiger Abnutzung zu schützen.

6.2 Dekoration und Veränderungen

a) Dekorationen sind erlaubt, sofern rückstandsfrei entfernbar und schadensfrei.

b) Verboten sind mechanische Befestigungen (z.B. Schrauben, Nägel, Kleber).

c) Umbauten, Lackierungen, Beschriftungen oder Beklebungen sind untersagt.

6.3 Einsatz im Außenbereich

a) Der Außeneinsatz ist nur zulässig, wenn vollständiger Witterungsschutz gewährleistet ist.

b) Der Einsatz auf feuchtem, instabilem oder unebenem Untergrund sowie in ungesicherten Zelten ist untersagt.

c) Die Nutzung als Arbeitsfläche oder in Bereichen mit Hitze, Feuchtigkeit oder anderen schädigenden Einflüssen ist unzulässig.

d) Bei kurzfristigen Wetterumschwüngen trägt die Verantwortung zur Sicherung oder Abdeckung der Mietgegenstände ausschließlich der Mieter. Eventuell daraus resultierende Schäden sind vollumfänglich zu ersetzen.“

6.4 Reinigungspflichten

a) Die Rückgabe erfolgt im Zustand wie bei Übergabe.

b) Oberflächen sind von Essensresten, Flüssigkeiten und Dekorationsresten zu befreien.

c) Bei unterlassener Reinigung werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

6.5 Haftung für Schäden

a) Mieter:innen haften uneingeschränkt für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, Lagerung oder Nichtbeachtung dieser AGB.

b) Für jeden Mietgegenstand ist ein Wiederbeschaffungspreis auf der Website angegeben, der im Schadens- oder Verlustfall herangezogen wird.

c) Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.

7. Stornierung und Auftragsänderung

7.1 Stornierung durch die Mieter:innen

a) Eine Stornierung ist schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Maßgeblich ist der Eingang bei der Vermieterin.

b) Es gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 6 Monate vor Mietbeginn: 25% des Auftragswerts
  • bis 3 Monate vor Mietbeginn: 50% des Auftragswerts
  • bis 1 Monat vor Mietbeginn: 75% des Auftragswerts
  • weniger als 1 Monat vor Mietbeginn: 100% des Auftragswerts

c) Mietbeginn ist der im Vertrag genannte Abhol- oder Liefertermin.

7.2 Reduzierung des Auftragsvolumens (Teilstornierung)

a) Reduzierungen sind schriftlich anzuzeigen und wie folgt möglich:

  • bis 3 Monate vorher: max. 50% des Auftragswerts
  • bis 2 Monate vorher: max. 25% des Auftragswerts
  • bis 4 Wochen vorher: max. 10% des Auftragswerts
  • < 4 Wochen vorher: nicht mehr möglich

b) Reduzierungen beziehen sich auf das ursprüngliche Auftragsvolumen. Eine Kombination mit späterer Stornierung ist unzulässig.

c) Bei vollständiger Stornierung nach vorheriger Reduzierung gelten die Stornosätze für das ursprüngliche Gesamtvolumen.

7.3 Umbuchung

a) Eine Terminänderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

b) Wird keine Einigung erzielt, gelten die Stornobedingungen nach 7.1.

7.4 Rücktrittsrecht der Vermieterin

Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten bei:

  • unvorhergesehenem Verlust oder Schaden an Mietgegenständen
  • Zahlungsverzug
  • Pflichtverletzungen
  • höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung
    Ein Anspruch auf Ersatzlösung besteht nicht, wird aber nach Möglichkeit angeboten.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Eine Anzahlung von 50% ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig.

8.2 Der Restbetrag ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen.

8.3 Teilrechnungen sind bei umfangreichen Aufträgen möglich.

8.4 Abweichende Zahlungsmittel bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

8.5 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen (§288 BGB) und Mahnkosten berechnet.

8.6 Bei Zahlungsverzug kann die Leistung zurückgehalten werden, ohne dass hieraus Ersatzansprüche entstehen.

9. Haftung

9.1 Haftung der Vermieterin

a) Die Vermieterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

b) Für mittelbare Schäden (z.B. entgangene Veranstaltungen) wird nicht gehaftet, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

c) Bei Lieferung trägt die Vermieterin das Transportrisiko bis zur Übergabe.

9.2 Haftung der Mieter:innen

a) Die Mieter:innen haften für:

  • Verlust
  • Beschädigungen
  • unsachgemäße Nutzung
  • mangelhafte Sicherung

b) Dies gilt auch bei Verursachung durch Dritte.

c) Grundlage der Schadenshöhe ist der auf der Website ausgewiesene Wiederbeschaffungspreis bzw. der Marktwert.

d) Auch bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Unwetter) bleibt die Haftung bestehen.

e) Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Sicherheits-, Brandschutz- oder Veranstaltungsauflagen liegt ausschließlich bei den Mieter:innen.

9.3 Versicherung

Die Mieter:innen sind angehalten, die gemieteten Gegenstände auf eigene Kosten gegen typische Risiken zu versichern. Eine Versicherung durch die Vermieterin erfolgt nicht.

10. Gerichtsstand und Rechtswahl

10.1 Es gilt deutsches Recht.

10.2 Gerichtsstand ist Siegen, sofern gesetzlich zulässig.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.